Privathaftpflichtversicherung
Damit Unachtsamkeit nicht teuer wird!
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (§823 BGB)
Privathaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist sicher eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB).
Die Gefahr, im täglichen Leben einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Insbesondere, wenn Personen geschädigt werden, können teils extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Privathaftpflichtversicherung - typische Schadenbeispiele
Knapp vorbei und trotzdem getroffen!
"Ein Familienvater schoss im Garten, beim Fußballspielen mit seinen Kindern, in Richtung Tor - jedoch leider knapp daneben. Das Gewächshaus des Nachbarn wurde vom Fußball durchschlagen, die Scheiben zerbrachen. Die Schadenhöhe wurde auf 520 € geschätzt."
Schnell unterwegs, leider unaufmerksam!
"Ein Radfahrer fuhr mit hohem Tempo. Die Fußgängerin, welche seinen Weg kreuzte, bemerkte er zu spät. Für das gebrochene Handgelenk und strak geprellte Knie machte die Fußgängerin Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Gemeinsam mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten ergab sich eine geschätzte Schadenhöhe von ca. 16.300 €."
Der Klassiker: Rotwein auf dem teuren Teppich!
"Ein gutes Abendessens unter Freunden. Zum guten Essen gab es ein Glas Rotwein, welches dem Gast aus der Hand fiel. Der heller Teppich wurde durch die Rotweinfleck stark in Mitleidenschaft gezogen. Immerhin konnte die Fleck, mit Hilfe einer Spezialreinigung, entfernt werden. Die Kosten für die Spezialreinigung beliefen sich auf ca. 220 €."
Rauchen am Wald - mit brennenden Folgen!
"Leider warf eine Dame unachtsam, Während eines Waldspaziergangs, eine brennende Zigarette einfach weg. Der durch durch die glühende Zigarette entfachte Waldbrand, erforderte umfangreiche Löscharbeiten der verschiedener örtlicher Feuerwehren. Die Dame wurde außerdem zur Übernahme der Kosten für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Geschätzte Gesamtschadenhöhe: 52.500 Euro."
Dauerhafte Schädigung beim Skifahren!
"Während des Winterurlaubs kam es beim Abfahrtski zu einem folgenschweren Zusammenstoss. Der verantwortliche Skifahrer übersah bei zu rascher Abfahrt die vor ihm fahrende Skifahrerin. Bergrettung, mehrere Wochen Krankenhaus und die zurückbleibenden Unfallschäden bei der Skifahrerin ergaben eine geschätzte Schadenhöhe von über 130.000 Euro."
Glückwunsch mit schmerzhaften Folgen!
"Während der gemeinsamen Mittagspause unter alten Bekannten kam die neue Beförderung zur Sprache. Mit dem freundschaftlich anerkennden Klaps auf die Schulter hatte der Beförderte wohl nicht gerechnet und fiel die Treppe herunter. Schmerzensgeld und Verdienstausfall, sowie die Regressforderungen der Krankenkasse summierten sich auf geschätzte 20.000 Euro."
Interesse geweckt?
Privathaftpflichtversicherung - das ist versichert!
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Privathaftpflichtversicherung - wer ist versichert!
Die Regelungen der in einer Privathaftpflichtversicherung mitversicherten Personen sind immer in den Versicherungsbedingungen der unterschiedlichen Tarife der Versicherungsgesellschaften geregelt. Im Normalfall wird mindestens zwischen Familientarifen und Singletarifen unterschieden und dann im weiteren Versicherungsumfang die Frage der mitversicherten Personen erläutert.
Im Familientarif können versichert sein:
- Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Partner / Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Kinder, die unverheiratet und minderjährig sind.
- Kinder, volljährig, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
- Personen, im Haushalt beschäftigte, während der Ausübung ihrer Tätigkeit.
Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf:
- Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
- Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
- Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B. Au-pairs
Privathaftpflichtversicherung - das ist nicht versichert!
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert: Vorsatz, Geldstrafen und Bußgelder.
Privathaftpflichtversicherung - besondere Tarife!
Je nach gewählter Versicherungsgesellschaft und gewähltem Versicherungstarif ist es möglich, dass folgende Gefahren bzw. Schäden eingeschlossen sind - z.B.:
- Schäden durch deliktunfähige Personen
- Gefälligkeitsschäden
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Neuwertentschädigung
- Photovoltaikanlagen inkl. deren Einspeisung ins Netz
- Verlust von fremden privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Schlüsseln
- Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
- Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten bis zu einem bestimmten Umsatz
Sowohl in den Standardabsicherungen als auch bei den Deckungserweiterung und besonderen Versicherungstarife gilt es immer auf die Höhe der Versicherungssummmen und die Deckungs- / Summenbegrenzungen (sog. Sublimits) zu achten!
Interesse geweckt?
Spezialfall Glasbruch: Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen.
Weitere Beispiele für Haftpflichtrisiken!
Tierhalterhaftpflichtversicherung: Besitzer von Pferden, Eseln, Hunden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für die Schäden, die diese Tiere verursachen, verantwortlich. Insbesondere weil die Tiere oft unberechenbar sind, sollten Sie sich vor Schadenersatzansprüchen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (sog. Verkehrssicherungspflicht). Gerade bei vermieteten Objekten ist das nicht immer ohne Probleme möglich. Daher empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht könnte aber unter Umständen auch bereits Bestandteil in einer Privathaftpflicht enthalten sein. Ist dieses Risiko dort nicht mitversichert oder reicht dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung abgedeckt werden.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist nicht ohne Risiko. Die mögliche Schadenhöhe kann gewaltige Dimensionen erreichen, auch wenn nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen - Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung könnte aber unter Umständen auch bereits Bestandteil in einer Privathaftpflicht enthalten sein. Ist dieses Risiko dort nicht mitversichert oder reicht dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung abgedeckt werden.
Bauherrenhaftpflichtversicherung: Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich daraus ergebenden Schäden. Falsch gelagertes oder herumliegendes Baumaterial, ungesicherte Schächte und Baugruben usw. lassen das Risiko und daraus entstehende Schadenpotential ansteigen. Dieser Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung könnte aber unter Umständen auch bereits Bestandteil in einer Privathaftpflicht enthalten sein. Ist dieses Risiko dort nicht mitversichert oder reicht dieser Schutz nicht aus, muss das Risiko über eine eigenständige Versicherung abgedeckt werden.
Interesse geweckt?
Privathaftpflichtversicherung - Mit diesen Partnern arbeiten wir als unabhängiger Versicherungsmakler unter anderem zusammen!
Sachversicherungsgesellschaften
Adcuri, Adler Versicherung AG, Advigon Versicherung AG, Advocard Rechtsschutzversicherung AG, AGILA Haustierversicherung AG, AIG Europe S.A., Allcura Versicherungs-AG, Allianz Versicherungs-AG, Allrecht, Alte Leipziger Versicherung AG, Ammerländer Versicherung VVaG, ARAG Allgemeine Versicherungs-AG, Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG, AXA Versicherung AG, Badische Versicherungen / BGV, Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, Basler Versicherungen, BavariaDirekt, BAVC Bruderhilfe e.V., Bayerische Hausbesitzer-Versicherungs-Gesellschaft a.G., ConceptIF, Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G., Condor Allgemeine Versicherungs-AG, Continentale Sachversicherung AG, DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG, DBV Deutsche Beamtenversicherung, DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, DEVK Allgemeine Versicherungs-AG, DFV Deutsche Familienversicherung AG, Dialog Versicherung AG, die Bayerische, Die Haftpflichtkasse VVaG, DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, DOCURA VVaG, Domcura, DONAU Versicherung AG, Vienna Insurance Group, ERGO Reiseversicherung AG, ERGO Versicherung AG, Euler Hermes Deutschland, Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG, Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Grundeigentümer-Versicherung VVaG, HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG, HDI Global SE, HDI Versicherung AG, Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Hiscox Insurance Company Limited, INTER Allgemeine Versicherung AG, Interlloyd Versicherungs-AG, InterRisk Versicherungs-AG, Itzehoer, Janitos Versicherung AG, K & M – Konzept & Marketing GmbH, KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG, Mannheimer Versicherung AG, Markel International Insurance Company Limited, Münchener Verein Allgemeine Versicherungs-AG, Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG, NV Versicherungen VVaG, Oberösterreichische Versicherung AG NL Dt., ÖRAG BavariaDirekt, OSTANGLER BRANDGILDE VVaG, PANTAENIUS GmbH, PVAG Polizeiversicherungs-AG, R+V Allgemeine Versicherung AG, Rechtsschutz Union, rhion.digital / Rhion Versicherung AG, ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Stuttgarter Versicherung AG, SV SparkassenVersicherung Holding AG, Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G., uniVersa Allgemeine Versicherung AG, Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, Verti Versicherung AG, VHV Allgemeine Versicherung AG, VOLKSWOHL BUND Sachversicherung AG, Waldenburger Versicherung AG, Württembergische Versicherung AG, Würzburger Versicherungs-AG, WWK Allgemeine Versicherung AG, ZURICH Insurance plc Niederlassung für Deutschland
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