Liebe Familie
Vorsorgen ist keine Frage des Alters!
Das Liebe-Familie-Rezept mit ausgesuchten Zutaten zur ganzheitlichen Vorsorge jeder Generation, damit Sie in Zukunft - Das Wichtigste geregelt haben, Harmonie in der Familie erhalten und Niemandem zur Last fallen!
Das "Liebe-Familie-Rezept"!
Bereits seit 1999 bin ich mit meinem Team im Interesse unserer Kunden tätig. Als unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzmakler sichern wir Sie bedarfsgerecht ab, so dass Sie im Schadenfall Ihre zugesagten Leistungen bekommen. Wenn Sie mögen, runden wir Ihre Beratung ganzheitlich ab!
Als erfahrener Fachwirt für Finanzberatung (IHK) unterstütze ich Sie bei der finanziellen Vorsorge mit den Zutaten: Altersvorsorge, Versicherungen, Finanzierungen und Immobilien.
Meine Spezialisierung zum GenerationenBerater (IHK) vervollständigt das “Liebe Familie”-Rezept um die besonderen Inhalte: Vollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Finanzierung der Pflegezeit und des Elternunterhalts, sowie Testament und letzter Wille.
Ein gut durchdachter und vor allem funktionierender Notfallplan rundet das Gesamtrezept ab und sichert Ihr Recht auf Selbstbestimmung.
Entgegen der Vermutung vieler Menschen in unserer Gesellschaft gibt es aktuell im Fall der Fälle kein automatisches Vertretungsrecht unter Eheleuten oder anderen Familienmitgliedern.
Interesse geweckt?
Der von Ihnen ursprünglich gewünschte Erfolg Ihrer finanzielle Vorsorge und der dafür abgeschlossenen Versicherungen und Verträge hängen immer von Ihren (Nicht-) Entscheidungen bezüglich Ihrer rechtlichen Selbstbestimmung und eines funktionierenden Notfallplans ab.
Aus Sicht des Generationenberaters informiere ich Sie unter anderem darüber, welche finanziellen Folgen es haben kann, wenn Sie geschäftsunfähig werden und ggf. unter gerichtliche Betreuung (§1896 BGB) gestellt werden. Dann können die Verwendung von Geldleistungen / Auszahlungen aus Ihren Versicherungsverträgen und vorhandene Sparanlagen der Kontrolle des Gerichts im Rahmen der Rechenschaftspflicht eines Betreuers (§1840 / §1841 BGB) unterliegen. Das Risiko im Pflegefall birgt neben den finanziellen Risiken auch rechtliche Probleme, weil viele Pflegefälle zum Beispiel durch Alzheimer oder Demenz geschäftsunfähig werden. Im Todesfall kann es z.B. bei (unbedachten) Erbschaftsansprüchen zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. In vielen Fällen sind vorhandene Immobilien, oft der größte materielle Wert, von den Folgen dieser finanziellen Schwierigkeiten betroffen.
Es ist wichtig, dass wir diese wichtigen Themen gemeinsam und ganzheitliche betrachten – zu Ihrer Sicherheit und für Ihre Ziele.
Die Ziele des “Liebe Familie”- Rezeptes sind:
- Das Wichtigste geregelt haben
- Harmonie in der Familie
- Niemandem zur Last fallen
Sie wünschen rechtliche Selbstbestimmung für sich und Ihre Familie? Sie möchten Unsicherheit und Streit innerhalb Ihrer Familie vermeiden? Sie wollen Ihre Angehörigen im Fall der Fälle entlasten?
... weil Sie Ihre Familie lieben, darf so etwas nicht passieren:
Der Arbeitsunfall:
"Frank H. ist nach einem Arbeitsunfall schwer behindert. Die Versicherung zahlt rd. 300.000 Euro ordnungsgemäß aus. Aufgrund fehlender Vollmachten wird ein gerichtlicher Betreuer eingesetzt, der das Geld für Frank H. „sichert“. Frau und Kinder gehen, trotz finanzieller Not, vorerst leer aus."
Die Kinder ins Heim?
"Ehepaar N. verunglückt bei einem Autounfall schwer und verstirbt an den Folgen. Ohne vorliegende Betreuungsverfügung ist die angedachte Betreuung der Kinder durch Familie, Freunde oder Bekannte ungeklärt. Das Familiengericht trifft nun vorerst alle erforderlichen Maßregeln. War das so gewollt?"
Patientenverfügung weg?
"Frau S. hatte selber Formulare aus einer Zeitung ausgefüllt und gut versteckt im Kleiderschrank verwahrt. Nach einem Wohnungsbrand muss Frau S. in die Klinik. Die Familie kann keine Entscheidungen treffen – das Löschwasser der Feuerwehr hat die Patientenverfügung vernichtet."
Volljährig! Was machen die Eltern?
"Oliver R. und Patricia K., beide 18 Jahre, haben nach einem Discobesuch einen Verkehrsunfall. Beide sind volljährig, haben keine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Ein gerichtlich bestellter Betreuer des Amtsgerichts übernimmt – die Eltern der jungen Leute sind raus."
Keine Weiterfinanzierung des Hauses!
"Ehepaar K. sind nach Grundbuch die gemeinsamen Eigentümer Ihres kreditfinanzierten Einfamilienhauses. Nach einem Schlaganfall ist Frau K. geschäftsunfähig. Fehlende Vollmachten verhindern, dass Herr K. allein Entscheidungen zur Hausfinanzierung trifft."
Keine Auskunft ohne Vollmachten!
"Frau A. meldet sich bei ihrem Versicherungsmakler und der Bank, denn ihr Mann ist schwer erkrankt und liegt im Koma. Bisher hatte sich Herr A. allein um seine Absicherungen und Konten gekümmert und versäumt Vollmachten zu erteilen. Frau A. bekommt keine Auskunft!"
... kaum zu glauben? Dann schauen Sie sich diese realen Beispiele an!
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Starten Sie jetzt Ihren persönlichen Notfallplan!
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben!
Sie werden zu unserer Partnerseite der Deutschen Vorsorgedatenbank AG weitergeleitet und erhalten dort noch mehr Informationen, die Möglichkeiten der Teilnahme an Onlinepräsentationen und eine umfangreiche Mediathek. Sie können sich dann auf unserer Partnerseite oder ohne Umweg auch direkt hier im LPE-ONLINE-Portal kostenfrei registrieren. Anschließend haben Sie die Möglichkeit Ihren Notfallplan zu starten und Ihre Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und weitere wichtige Dokumente erstellen zu lassen.
Die Serviceleistungen unseres Partnerdienstleisters: Deutschen Vorsorgedatenbank AG
- Einlagerung der Original-Vorsorgedokumente
- Digitalisierung der Vorsorgedokumente
- Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
- Persönliche Notfallkarte
- 24-Stunden-Notfallhotline
- Versand der Originaldokumente an den Bevollmächtigten im Notfall
- Jährlicher Updateservice
- Rechtssicherheit der Dokumente
- Rechtliche Durchsetzung der Dokumente im Notfall
Interesse geweckt?
Dabei helfen wir Ihnen als Generationenberater!
In der Generationenberatung stellen wir die Familie in den Mittelpunkt – wenn möglich alle Generationen der Familie. Dabei geht es darum, die Auswirkungen bestimmter Ereignisse, z.B. Tod, Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit zu betrachten und im Vorfeld entsprechende Lösungen zusammenzustellen. Neben den finanziellen Absicherungen in Form der zu Ihnen passenden Versicherungen und Sparanlagen können das, je nach persönlicher Situation Vorsorgevollmachten, Verfügungen (z.B. Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung) die Absicherung finanzieller Risiken (z.B. Pflegefall in der Familie) der letzte Wille und ein gut durchdachter und vor allem funktionierender Notfallplan sein.
Was wir dabei aus standesrechtlichen Gründen (diese obliegen z.B. Juristen und Steuerberatern) nicht dürfen und auch nicht tun, sind Rechts- und Steuerberatungen z.B. in Form von konkreten Einzelfallberatungen zu Inhalten von Vollmachten, Verfügungen und letztem Willen / Testamenten.
Nutzen Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung:
Das Recht auf Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft aus gutem Grund höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen treffen zu dürfen. Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar. Durch Tod, Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit im Alter kann jeder in die Situation geraten, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Betreuungsgerichte regeln, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Ihnen ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.
Die Bestellung eines Betreuers wird von einem für Sie zuständigen Amtsgericht festgelegt. Haben Sie eigene Vorstellungen, wer für Sie entscheiden soll oder darf, empfiehlt es sich frühzeitig darüber nachzudenken, wem Sie im Fall der Fälle die Entscheidungsvollmacht erteilen möchten. Auch, welche Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen Sie ablehnen, sollte bedacht werden. Rechtsverbindlich können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen in entsprechenden Verfügungen dokumentieren.
Für Ihre Angehörigen (oft sind mindestens 3 Generationen betroffen – Großeltern, Eltern und Kinder) ist es hilfreich, von Ihren persönlichen Vorstellungen zu wissen. Sprechen Sie daher bitte auch mit diesen, dass Verfügungen bestehen und wo diese zu finden sind, wenn sie benötigt werden.
Im letzten Jahr ersuchten deutsche Betreuungsgerichte in rd. 660 Fällen am Tag (rd. 240.000 / Jahr) im Zuge eines Betreuungsverfahrens um Auskunft beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Dabei wurde angefragt, ob eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt und damit eine gerichtliche Betreuung vermieden werden kann. Nur in rd. 10% der Fälle konnte eine Auskunft erteilt werden. Quelle: Jahresbericht 2019 des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer.
Gleichzeitig bedeutet es, dass bis zu 90% der Fälle unklar oder für die Angehörigen ggf. nicht eindeutig geklärt sind.
Sie haben es selber in der Hand. Bitte wälzen Sie Ihre notwendigen Entscheidungen nicht auf Ihre Angehörigen ab! Wir helfen Ihnen bei der Organisation mit den richtigen Lösungen.
Interesse geweckt?
Dabei hilft Ihnen eine Vorsorgevollmacht!
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person Vollmacht zur Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen, die Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Der Bevollmächtigte kann dann für Sie handeln, ohne dass es weiterer Veranlassungen, wie etwa einer gesonderten Genehmigung, bedarf.
Eine amtliche Beglaubigung und der Eintrag bei der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de) machen die Vorsorgevollmacht auffindbarer und sorgen für eine unzweifelhafte Klarstellung, dass tatsächlich Sie selbst die Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben haben. Für Immobiliengeschäfte sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich. Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/ Depotvollmacht zurückgreifen. Die Konto-/Depotvollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden.
Dabei hilft Ihnen eine Patientenverfügung!
Die moderne Medizin bietet trotz allen Fortschritts auch heute nicht für jedes Krankheitsbild auch eine Heilung. In solchen Fällen ist das Ziel der Behandlung bzw. Therapie oft nur Schmerzlinderung oder ein „am Leben erhalten“. Wohl jeder hat bestimmte Szenarien im Kopf, bei denen er gewisse Behandlungsmethoden ablehnen würde. Egal, ob Sie keine Operation am Gehirn wünschen, lebensverlängernde Maßnahmen kategorisch ablehnen oder aber allen medizinisch möglichen Maßnahmen ausdrücklich zustimmen, die Ihr Leben verlängern:
Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihre persönlichen Wünsche. Ihre Motivation für eine bestimmte Entscheidung ist hierbei nicht von Belang und muss nicht mit vermerkt werden. Gerade in diesem sensiblen Bereich helfen Sie Ihren Angehörigen ganz gewaltig. Zwiegespalten zwischen der Angst vor dem Verlust des geliebten Menschen und dem Wunsch, dass eben dieser Mensch endlich keine Schmerzen mehr haben muss, fühlt sich wohl jede Entscheidung falsch an, die man für einen Schwerkranken trifft. Ein Leitfaden, den Sie selbst verfasst haben, erleichtert es jedem Beteiligten, sich richtig zu entscheiden.
Dabei hilft Ihnen eine Betreuungsverfügung!
Vor allem im Alter wird mit zunehmendem geistigen Kräfteverfall auch die Betreuung ein Thema. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie schon heute festlegen, wen das Gericht zu Ihrem Betreuer bestimmen soll. Ebenso können Sie festlegen, wer auf keinen Fall dazu bestimmt werden soll. Auch inhaltlich können Sie hier Auflagen machen, welche Gewohnheiten zu respektieren sind oder ob Sie im Pflegefall eine Betreuung daheim oder in einer Pflegeeinrichtung wünschen. Eine Aufteilung der Betreuung in verschiedene Bereiche (z. B. Gesundheit, Finanzen etc.) ist ebenfalls denkbar. Sie alleine entscheiden, in wessen Händen Ihre Geschicke liegen sollen, wenn es Ihnen nicht mehr gut genug geht, selbst darüber zu bestimmen. Mit einer Betreuungsverfügung sorgen Sie für klare Verhältnisse.
Dabei hilft Ihnen eine Sorgerechtsverfügung!
Mit einer Sorgerechtsverfügung können die Eltern die Vormundschaft für ihre Kinder bei beiderseitigem Ausfall regeln. Wer soll Vormund der Waisen werden und wer soll auf keinen Fall Vormund werden.